Tierhalter sind verpflichtet, Kot der eigenen Tiere von Bürgersteigen, Straßen und deren Seitenbereichen zu entfernen. Bitte informieren Sie auch Ihre Kinder, soweit diese z.B. Ihren Hund ausführen.
3.2
Haustiere sind von Kinderspielplätzen, öffentlichen Grünflächen, Feuerwehr- und Sportplätzen fernzuhalten.
3.3
Bissige Hunde müssen in der Öffentlichkeit einen Maulkorb tragen und an der Leine gefuhrt werden.
3.4
Hunde müssen während der Nachtzeit so gehalten werden, daß die Ruhe der Bewohner nicht durch Bellen oder Heulen gestört wird.