| Laut Straßenreinigungsverordnung (s. Anhang B) umfaßt die Reinigungspflicht der Anlieger insbesondere - die Beseitigung von Schmutz, Laub, Papier und sonstigem Unrat
- die Beseitigung von Schnee und Eis
- das Bestreuen der Geh- und Radwege bei Glätte und
- das Zurückschneiden auf Grün-, Trenn-, Rand- und Sicherheitsstreifen.
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