Motorisch angetriebene Rasenmäher und Geräte dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen sowie an Werktagen von 19.00 bis 7.00 Uhr betrieben werden. Daß die Mittagsruhe von 13.00 - 15.00 Uhr in jedem Fall eingehalten wird, sollte im gegenseitigen Interesse selbstverständlich sein. |