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Auf gute|Nachbarschaft
Klimaschutz
 

Auf gute Nachbarschaft

1.

Kraftfahrzeuge / Straßeneinmündungen / Bürgersteige

1.1.

Verkehrsbehindernde Verschmutzungen von Fahrbahnen sind unverzüglich vom Verursacher zu beseitigen.

1.2.

Fahrzeugmotoren sind bei Stillstand des Fahrzeugs abzuschalten. Unnützes Hin- und Herfahren - auch mit motorisierten Zweirädern - ist unzulässig.

1.3.

Das Abstellen von Lastkraftwagen und Wohnwagen auf Straßen, deren Seitenbereichen und Parkplätzen im Wohngebiet ist nicht gestattet.

1.4.

Nicht zum Verkehr zugelassene Kraftfahrzeuge dürfen weder auf Straßen, deren Seitenbereichen, noch auf öffentlichen Parkflächen abgestellt werden.

1.5.

Auf allen Wendeplätzen besteht Parkverbot.

1.6.

An Straßeneinmündungen und Kreuzungen sind die Grundstücksgrenzen so zu gestalten, daß Sichtdreiecke möglich sind.

1.7.

Bürgersteige sind vom Grundstückseigentümer in voller Breite und bis zu einer Höhe von 2.20 Meter freizuhalten.

1.8.

Angelieferte Baumaterialien müssen unverzüglich auf das Grundstück gebracht werden.

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